Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtOrt: Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH Dresden, Güntzstr. 01, 01069 Dresden
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Bildung online an den Mann bringen!
Gesprächspartner: Martin Schmiedel, Projektleiter Online-Portale, Sandstein Neue Medien GmbH Dresden
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes